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Behälter und Gebühren Restabfall Gewerbe

Restabfallbehälter

Behältermaße

Inhalt 
(Liter)

Gebühren in

EUR/Monat

(bei 14-täglicher Leerung)

(ab 01.01.2023)

max. zulässige Füllgewichte

(kg)

Tiefe

(mm)

Breite

(mm)

Höhe

(mm)

Rad

(mm)

80 13,35 € 40 503 445 880 200
120 20,02 € 50 553 483 936 200
240 40,04 € 80 730 580 1.076 200
660 110,10 € 150 765 1.360 1.235 200
770 128,45 € 170 770 1.360 1.420 200
1.100 183,50 € 200 1.070 1.360 1.465 200

 

Wichtige Hinweise zu den Abfallbehältern (ab 01.01.2023):

  • Es besteht die Pflicht, die auf einem Grundstück anfallenden Bioabfälle getrennt vom Restabfall über die Biotonne der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu entsorgen.
  • Die Gestellung von Bioabfallbehältern ohne Zusatzgebühr erfolgt in der Regel höchstens bis zum gleichen Volumen der genutzten Restabfallbehälter.
  • Gegen Zahlung einer Zusatzgebühr kann die ganzjährige Erhöhung des Biobehältervolumens (max. bis zum doppelten Volumen des genutzten Restabfallbehältervolumens) beantragt werden. Die Gebühr beträgt monatlich 0,02 € je Liter zusätzlichem Bioabfallbehältervolumen.
  • Es besteht die Möglichkeit zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Bioabfallentsorgung. Hierfür müssen auf schriftlichen Antrag spezielle Voraussetzungen nachgewiesen werden. Das Formular hierzu können Sie telefonisch im Kundenservice der Entsorgungsbetriebe Lübeck (Tel. 0451 707600) anfordern. Im Falle der Befreiung wird ein monatlicher Gebührenabschlag auf die Restabfallgebühr in Höhe von 0,0011 € pro Liter des genutzten Restabfallbehältervolumens bei 14-täglicher Entleerung gewährt. Die Möglichkeit der Anlieferung von Baum-, Strauch- und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen der Entsorgungsbetriebe entfällt bei der Eigenkompostierung.
  • Die Bio- und Restabfallbehälter sowie die Papiergroßbehälter (4-Radgefäße 1.100 Liter) sind am Tage der Leerung höchstens 15 Meter von der Fahrbahngrenze entfernt bereitzustellen. Die Papiertonnen (2-Radgefäße) sind am Tage der Leerung bis 6 Uhr morgens an der Fahrbahngrenze bereitzustellen.
  • Mehrfachentleerungen der Großraumbehälter (660 l, 770 l, 1.100 l) können schriftlich beantragt werden.
  • Die Gestellung von 40l-Restabfallbehältern erfolgt lediglich für Grundstücke mit bis zu maximal 2 Bewohnerinnen/Bewohnern.
  • Eine 4-wöchentliche Leerung der 40l-Restabfallbehälter wird bei entsprechend geringem Abfallaufkommen auf Antrag nur bei Grundstücken mit 1 Bewohnerin/Bewohner zugelassen. Die Monatsgebühr beläuft sich hierfür auf 3,34 €.
  • Eine einmalige Sonderleerung eines Abfallbehälters wegen zeitweise erhöhtem Abfallaufkommen kann schriftlich beantragt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 50% der Restabfallmonatsgebühr für die 14-tgl. Leerung der jeweiligen Behälterart. Für die 40l-Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Leerung beträgt sie 3,34 € (100% der Monatsgebühr).
  • Konnte ein Behälter aus Gründen, die die Hansestadt Lübeck nicht zu verteten hat, nicht geleert werden (z.B. Behälter nicht zugänglich, nicht bereitgestellt etc.), kann eine Nachleerung schriftlich beantragt werden. Die Gebühr für diese Nachleerung beträgt 11,00 € je Anfahrt zum Grundstück. 
  • Weitere Informationen entnehmen Sie der derzeit gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Hansestadt Lübeck.