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Dichtheitsprüfung

Informationen zur Prüfung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Bundesweit ist nach §60 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit DIN 1986 Teil 30 jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Entwässerungsleitungen und Schächte auf seinem Grundstück auf deren Zustand und Dichtheit überprüfen zu lassen. Für Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser ist dieser Dichtheitsnachweis bei baulichen Veränderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage zu erbringen.

Zum besseren Verständnis haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt:

Was ist eine Grundstücksentwässerungsanlage?

Wo beginnt die Verantwortung der Grundstückseigentümer?

Warum müssen Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

Wie lässt sich feststellen, ob die privaten Abwasserleitungen dicht sind?

Wann ist die Überprüfung privater Entwässerungsanlagen durchzuführen?

Hinweise:

  • Um unnötige Kosten für die Inspektion und ggf. Sanierung der schadhaften Leitungen zu vermeiden, sollten Sie dem Fachbetrieb so viele Informationen über Ihre Entwässerungsanlage geben wie möglich. Dazu können Sie vorhandene Pläne heranziehen oder eine Skizze Ihres Grundstückes mit den Ihnen bekannten Entwässerungsbestandteilen (Schächte, ungefährer Leitungsverlauf, Lage von Abzweigern) erstellen.
  • Legen Sie im Vorwege überdeckte Schächte oder zugestellte Reinigungsöffnungen frei.
  • Schließen Sie sich bei der Durchführung von Dichtheitsprüfungen und ggf. notwendigen Sanierungen mit Nachbarn zusammen, um die Kosten zu minimieren.
  • Die Höhe etwaiger Sanierungskosten kann im Vorwege nicht geschätzt werden, da jeder Fall aufgrund des Schadensbildes individuell zu kalkulieren ist. Lassen Sie sich anhand der erstellten Unterlagen zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Kostenvoranschlag von mehreren Unternehmen für die Sanierung erstellen.
  • Bei Unklarheiten über die richtige Reparaturmethode können Sie gerne bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck nachfragen. Überprüfen Sie die Leistungen Ihrer Gebäudeversicherung, evtl. sind Schäden an den Abwasserleitungen mitversichert.
  • Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein großes Auftragspotential. Das haben auch unseriöse Firmen erkannt. Achten Sie bitte auf die Fachkompetenz der Firmen.

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